Allgemeine AGB und HALLENORDNUNG


1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) regeln die Benutzung der Anlagen der Christian Lackner e.U. Boulderzone Area 51 an ihrem Standort in 2620 Neunkirchen, Am Erholungszentrum 6 (nachfolgend „Boulderzone Area 51“) durch Benutzer/innen (nachfolgend einheitlich „Benutzer“).

Diese AGB sind im Eingangsbereich der Halle und in den Garderoben angeschlagen und müssen von jedem Benutzer aufmerksam gelesen werden. Auf Wunsch ist eine Kopie der AGB an der Kassa erhältlich. Die AGB sind ferner auf unserer Homepage www.boulderzone-area-51.at ersichtlich und können heruntergeladen werden.

Durch die faktische Benutzung der Anlagen der Boulderzone Area 51 gelten diese AGB als durch den Benutzer akzeptiert und wird deren Einhaltung verpflichtend, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung gemäß Punkt 1.3 dieser AGB tatsächlich erbracht werden. Als faktische Benutzung gilt der Aufenthalt in den Anlagen der Boulderzone Area 51 sowohl zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung als auch zur Begleitung anderer Kletterer sowie zur Konsumation im Gastronomiebereich.

1.2 Anlagen der Boulderzone Area 51

Unter dem Begriff „Anlagen der Boulderzone Area 51“ sind zu verstehen:

Boulderanlage (indoor und outdoor)
Garderoben
Gastronomiebereich 
Sanitäranlagen
Eingangsbereich und Shop

 

Die Parkplätze im Innenhof der Adresse 2620 Neunkirchen, Am Erholungszentrum 6, gehören zu den Anlagen der Boulderzone Area 51 und dürfen von den Benutzern genutzt werden.

1.3 Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen der Boulderzone Area 51

Benutzer der Boulderzone Area 51 sind verpflichtet

(i)  bei erstmaligem Besuch der Boulderzone Area 51 ein Registrierungsformular wahrheitsgemäß auszufüllen und dieses unterfertigen;

(ii) bei jedem Besuch der Boulderzone Area 51 eine Eintrittskarte zu erwerben, sofern sie nicht im Besitz einer gültigen, auf den Benutzer lautenden Jahres- oder Saisonkarte sind, und

(iii) bei jedem Besuch der Boulderzone Area 51 eine Registrierung an der Kassa durchzuführen (auch für Jahres- oder Saisonkartenbesitzer).

1.4. Benutzung der Anlagen der Boulderzone Area 51 durch Minderjährige

Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Anlagen der Boulderzone Area 51 selbständig benutzen, sofern der/die Erziehungsberechtigte sein Einverständnis dazu schriftlich auf dem Registrierungsformular abgibt.

Personen unter 14 Jahren (Unmündige Minderjährige/Kinder) dürfen die Anlagen der Boulderzone Area 51 nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Sowohl für den Minderjährigen als auch für den Erwachsenen ist je ein Registrierungsformular auszufüllen und beide haben eine gültige Eintrittskarte zu erwerben. Einer Aufforderung zur Überprüfung der klettertechnischen Fertigkeiten des Minderjährigen durch einen Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern der Boulderzone Area 51 aufgrund ihrer getroffenen Einschätzung frei, Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr auf einen bestimmten Bereich der Boulderanlage zu beschränken (beispielsweise nur die Benutzung des niedrigeren Anfängerbereiches der Boulderanlage zu gestatten), ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet. Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat dafür Sorge zu tragen, dass der Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen der Boulderzone Area 51 gefährdet oder verletzt. Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der Minderjährige verursacht.

1.5 Eintrittskarten

Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Die Preise der verschiedenen Eintritts-, Saison- und Jahreskarten sind im Eingangsbereich der Boulderzone Area 51 angeschrieben oder an der Kassa zu erfragen und verstehen sich jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben.

1.6 Rauchverbot

Auf dem gesamten Gelände der Boulderanlage, einschließlich Gastronomiebereich, herrscht absolutes Rauchverbot.

1.7 Keine Haftung für persönliche Gegenstände

Die Boulderzone Area 51 haftet jedenfalls nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des Benutzers.

Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeeinrichtungen zu benutzen.

Die Boulderzone Area 51 stellt den Benutzern kostenfrei (gegen Pfand) versperrbare Kästchen zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen zur Verfügung (in den Gardaroben sowie im Eingangsbereich neben dem Gastronomiebereich). Wertgegenstände (Gegenstände mit einem Wert von mehr als EUR 200,-) dürfen nur in den Kästchen beim Eingangsbereich versperrt verwahrt  werden. Ferner besteht die Möglichkeit, persönliche Gegenstände in die Boulderanlage mitzunehmen.  

Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch Benutzer kommt kein Verwahrungsvertrag mit der Boulderzone Area 51 zustande. Die Boulderzone Area 51 haftet daher nicht bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, auch nicht bei Einbruch in die versperrbaren Kästchen.

Wahrgenommene Beschädigungen der Kästchen haben Benutzer unverzüglich Mitarbeitern der Boulderzone Area 51 mitzuteilen.

1.8 Anweisungen der Mitarbeiter

Sicherheitstechnischen Anweisungen der Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 berechtigt, dem Benutzer die weitere Benutzung der Anlagen der Boulderzone Area 51 zu verbieten, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet. Siehe auch Punkt 6. dieser AGB.

2. Benutzung auf eigene Gefahr

Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen der Boulderzone Area 51 erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Benutzer bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass

(i) Bouldern eine Risikosportart ist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringt,

(ii) Bouldern daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert,

(iii) beim Bouldern in der Gruppe bzw. bei stark besuchter Boulderanlage noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen, und

(iv) insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen können.

Der Benutzer erklärt hiermit, in guter körperlicher oder psychischer Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlagen der Boulderzone Area 51 verbunden Risiken und Gefahren, aus freiem Willen in Kauf zu nehmen.

3. Vorschriften zur Benutzung der Boulderzone Area 51

3.1 Technische Fertigkeiten

Die Mitarbeiter der Boulderanlage sind aus begründetem Anlass berechtigt, mit jedem Benutzer eine Überprüfung seiner technischen Fertigkeiten durchzuführen und den Benutzer soweit erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Boulderanlage zu beschränken (beispielsweise nur die Benutzung des niedrigeren Anfängerbereiches der Boulderanlage zu gestatten), ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt die Einschätzung eines Mitarbeiters der Boulderzone Area 51 aufgrund seiner Wahrnehmung dar, dass durch den Benutzer Gefahren für ihn selbst oder andere Benutzer ausgehen.

3.2 Alkohol / Suchtmittel

Bouldern unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln und jedweden bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist grundsätzlich untersagt.

3.3 Aufwärmen

Um Verletzungen zu vermeiden, sollte sich jeder Benutzer vor dem Bouldern stets umfassend aufwärmen.

3.4 Schuhe

Die Verwendung von Straßenschuhen beim Bouldern oder barfüßiges Bouldern ist nicht erlaubt.

3.5 Kein Schmuck, keine Accessoires

Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen beim Bouldern keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und -bänder, Halsketten etc.) getragen werden. Darüber hinaus ist bei jedem Aufenthalt in der Boulderanlage das Tragen von Mp3-Playern und anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten.

3.6 Gefahrenvermeidung

Beim Aufenthalt in den Boulderanlagen der Boulderzone Area 51 ist stets darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich eines anderen Benutzers, der gerade bouldert, zu befinden. Übereinanderklettern ist ausnahmslos verboten.

Die gesamten Weichboden-Bereiche der Boulderanlage gelten als Sturzbereich, in denen jeder Benutzer besondere Vorsicht auf andere Benutzer zu leisten hat. Die Weichboden-Bereiche der Boulderanlage dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden. Zum Ausruhen sind die dafür vorgesehenen Zonen zu benutzen.

Sowohl beim Bouldern als bei jedem weiteren Aufenthalt in der Boulderanlage ist auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen Benutzern zu achten, um Unfällen vorzubeugen.

Die Heizungs-, Ton und Lichtanlagen sowie die dazugehörigen Leitungen im Deckenbereich der Boulderanlage dürfen nicht berührt und keinesfalls mit Gewicht belastet werden. Dies gilt insbesondere im „austoppbaren“ Bereich des „Boulderblocks“.

3.7 Weichboden / Glasflaschen

Der gesamte Weichboden-Bereich ist von sämtlichen Gegenständen, ausgenommen Gewand und Chalkbags, freizuhalten. Insbesondere dürfen keine Trinkflaschen auf den Weichböden gelagert werden.

Im gesamten Bereich der Boulderanlage der Boulderzone Area 51 dürfen ausnahmslos keine Glasflaschen verwendet werden.

3.8 Lockere Klettergriffe

Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist strikt untersagt. Sollte ein Griff oder Tritt locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 zu melden.

3.9 Keine Haftung für Klettergriffe

Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den kletternden Benutzer und/oder andere Personen gefährden oder verletzen. Die Boulderzone Area 51 schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe, sofern sie kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit (im letzteren Fall wiederum nur soweit es sich nicht um Personenschäden im Sinn des Punktes 4.1 unten handelt) trifft, aus.

3.10 Tiere

Die Mitnahme von Tieren ist – mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für behinderte Menschen – untersagt.

3.11 Sauberkeit

Die Anlagen der Boulderzone Area 51 und deren sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten.

3.12 Unbenutzbarkeit einzelner Bereiche

Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Boulderanlage der Boulderone Area 51 zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden soweit möglich rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Benutzer.

4. Haftung

4.1 Haftung der Boulderzone Area 51

Jegliche Haftung der Boulderzone Area 51 – auch hinsichtlich Haftung für Erfüllungsgehilfen der Boulderzone Area 51 sowie für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten – für leichte Fahrlässigkeit gilt, soweit es sich nicht um Personenschäden eines Benutzers handelt, als ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist daher eine Haftung der Boulderzone Area 51 für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.

4.2 Haftung des Benutzers

Der Benutzer verpflichtet sich, Boulderzone Area 51 von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung der Boulderanlage verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Der Benutzer verpflichtet sich ferner sämtliche derartige Schäden einem Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 zu melden.

5. Kurse

5.1 Kurse der Boulderzone Area 51

Die Boulderzone Area 51 bietet Kurse an, die das Erlernen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. Informationen zu den konkreten Kursen, deren Terminen und Kosten, liegen in der Area 51 auf und werden auf der Website www.boulderzone-area-51.at oder unter dem Facebook-Auftritt der Boulderzone Area 51 www.facebook com/boulderzone-area-51. veröffentlicht.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, durch die Reihenfolge der Zahlungseingänge werden die Teilnehmer festgelegt. Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurück überwiesen. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Kursbeitrages pro Teilnehmer ist die Anmeldung für die Boulderzone Area 51 verbindlich und der Teilnehmerplatz damit reserviert. Die Zahlung hat bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der Boulderzone Area 51, Konto Nr. 05000037977, BLZ 20241, zu erfolgen. Bei späterer Zahlung entsteht keine Teilnahmeberechtigung.

5.2 Externe Kurse

Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen nur nach Anmeldung und nach Vereinbarung mit der Boulderzone Area 51 abgehalten werden.

Der/die Leiter/in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer/innen.

5.3 Sperren einzelner Bereiche

Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Boulderzone Area 51 gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig durch Aushang angekündigt. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Benutzern der Boulderzone Area 51 für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung.

Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.

5.4 Kursabsagen Boulderzone Area 51

Die Boulderzone Area 51 behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen (Kletterkurse) ohne vorherige Bekanntgabe – somit auch am Tag der Veranstaltung - abzusagen, ohne dass der Grund hierfür den Kursteilnehmern offen gelegt werden muss. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich die Boulderzone Area 51 um einen geeigneten Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Kursgebühren zu 100% zurückerstattet. Jede Form frustrierter Aufwendungen (Fahrtkosten etc.) wird jedoch nicht ersetzt.

Die Boulderzone Area 51 kann von einem Vertrag über Veranstaltungen (Kletterkurse) mit einzelnen Teilnehmern zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kletterkurses oder für andere Kursteilnehmer ausgeht; in diesem Fall besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren.

5.5 Kursabsagen Teilnehmer

Jeder Kursteilnehmer hat das Recht, seine Teilnahme an einem Kletterkurs bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn abzusagen, in welchem Fall bereits geleistete Kursbeiträge zur Gänze erstattet werden. Bei späterer Absage der Teilnahme an Kursen durch den Kursteilnehmer aus welchem Grund immer, soweit er nicht in der Sphäre von Boulderzone Area 51 liegt, fallen für den Kursteilnehmer folgende Stornogebühren (als verschuldensunabhängige Konventionalstrafe) an: innerhalb 7 Tage vor Kursbeginn: 60% der Kursgebühr inklusive Umsatzsteuer, innerhalb der letzten 24 Stunden: 100% der Kursgebühr inklusive Umsatzsteuer.

Absagen haben ausschließlich via E-mail an [email protected] zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Absage.

6. Ausschluss eines Benutzers

Wer gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen der Boulderzone Area 51 ausgeschlossen und des Geländes der Boulderzone Area 51 verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Tages- oder Saison- oder Jahreskarte.

Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Tageskarte oder Saison- oder Jahreskarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.

7. Datenschutzerklärung

Der Benutzer stimmt zu, dass die im Rahmen der Benutzung der Boulderzone Area 51 bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automationsunterstützt verwendet werden dürfen. Der Benutzer stimmt auch zu, dass seine bekannt gegebene elektronische Postadresse für Direktmarketing von der Boulderzone Area 51 mittels elektronischer Post benutzt werden darf, wobei der Benutzer diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf kann jederzeit via E-mail an [email protected] erklärt werden.

8. Einwilligung Fotos und Filme

Der Benutzer gibt sein Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen der Boulderzone Area 51 durch Mitarbeiter der Boulderzone Area 51 oder Dritte – auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen der Benutzer erkennbar sein kann, und diese zur Bewerbung der Boulderzone Area 51, insbesondere zur Präsentation der Boulderanlagen, auf der Website sowie auf dem Facebook-Auftritt der Boulderzone Area 51 entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen. Der Benutzer verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche nach § 78 Urheberrechtsgesetz.

Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-mail an [email protected] widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird die Boulderzone Area 51 durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren.

10. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten zwischen Benutzer und Christian Lackner e.U. Boulderzone Area 51 wird der Gerichtsstand des in Handelssachen zuständigen Gerichts in 2700 Wr.Neustadt vereinbart. Allfällige Zwangsgerichtsstände zu Gunsten von Verbrauchern bleiben dadurch unberührt.

11. Änderungen der AGB

Die Boulderzone Area 51 behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Jede Änderung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser werden jedem Benutzer in geeigneter Weise (durch Aushang in den Anlagen der Boulderzone Area 51 sowie durch persönliche Zusendung per E-Mail, sofern dies faktisch möglich und zweckmäßig ist) mindestens ein Monat vor dem Inkrafttreten